Patientenverfügung - Krematorium am Limes

Patientenverfügung

Würdevoll Gehen

Nicht jeder Mensch möchte sein Leben künstlich verlängern, wenn keinerlei Aussicht auf Verbesserung seines Zustandes besteht. Eine Patientenverfügung legt als gesetzlich anerkannte Grundlage die medizinische Versorgung in der letzten Lebensphase genau fest – nur für den Fall, dass die eigene Willensfähigkeit verloren gehen sollte.

Dies tritt in der Regel durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall ein. Bevor Sie eine Patientenverfügung verfassen, sollten Sie Rücksprache mit Ihren Angehörigen und Ihrem Hausarzt halten und sich genau informieren. Falls Sie eine Verfügung aufsetzen, sollte diese im Bedarfsfall schnell gefunden werden.

Das Bundesministerium der Justiz bietet zu diesem Thema folgenden Download an:

www.bmj.de/patientenverfügung.pdf

Die Deutsche Bischofskonferenz stellt mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative zur Verfügung:

www.ekd.de/patientenvorsorge

Die Hinweise und Links enthalten allgemeine Informationen zu juristischen Themen, die jedoch keine vollständige Rechtssicherheit bieten. Wir empfehlen Ihnen daher, im Einzelfall immer einen Anwalt oder Notar um Rat zu fragen.